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BVerwG, 22.04.1987 - 1 WB 27.87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Freistellung vom militärischen Dienst zur Durchführung einer Fachausbildung - Voraussetzungen für die Ortsgebundenheit eines Soldaten
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.07.1984 - 1 WB 121.83
Betreuungsurlaub für männliche Offiziere - Gleichberechtigung - Sonderurlaub - …
Auszug aus BVerwG, 22.04.1987 - 1 WB 27.87
Auch wenn gegen die Beschränkung der Gewährung entsprechenden Betreuungs- oder Erziehungsurlaubs im Bereich der Bundeswehr auf weibliche Sanitätsoffiziere erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht werden können (vgl. BVerwG Beschluß vom 10. Juli 1984 - 1 WB 121/83 = NZWehrr 1984, 251), so ist doch so lange von der Gültigkeit jedenfalls der gesetzlichen Bestimmungen auszugehen, solange das Bundesverfassungsgericht nicht ihre Nichtigkeit festgestellt hat. - BVerwG, 20.01.1987 - 1 WB 200.86
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 22.04.1987 - 1 WB 27.87
Würde der Antragsteller mit der einstweiligen Anordnung, wie hier, bereits das im Hauptsacheverfahren verfolgte Ziel letztlich erreichen, dann ist bei der Beurteilung den Erfolgsaussichten des Hauptsacheverfahrens ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerwG Beschluß vom 20. Januar 1987 - 1 WB 200/86).
- BVerwG, 19.07.1989 - 1 WB 75.89
Gewährung von Sonderurlaub bis zur Entlassung während der "Stehzeit" zur Aufnahme …
Dienstliche Gründe stehen einer Urlaubsgewährung nicht erst dann entgegen, wenn die Leistungsfähigkeit eines militärischen Verbandes sonst ernsthaft beeinträchtigt wäre, es genügt vielmehr, daß im militärischen Dienst erkennbare und zusätzliche Schwierigkeiten überwunden werden müßten (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. April 1987 - 1 WB 27/87). - BVerwG, 22.07.1987 - 1 WB 71.87
Wehrbeschwerde - Erziehungsurlaub - Rechtsweg
Auch für die Geltendmachung eines Anspruches auf Sonderurlaub nach § 28 Abs. 3 SG durch einen männlichen Soldaten, den dieser auf die Notwendigkeit der Betreuung eines Kindes stützte, hat der Senat seine Rechtswegzuständigkeit bejaht (BVerwG Beschluß vom 22. April 1987 - 1 WB 27/87). - BVerwG, 26.08.1987 - 1 WB 101.86
Rechtsmittel
Auch für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Sonderurlaub nach § 28 Abs. 3 SG durch einen männlichen Soldaten, den dieser auf die Notwendigkeit der Betreuung eines Kindes stützte, hat der Senat seine Rechtswegzuständigkeit bejaht (BVerwG Beschluß vom 22. April 1987 - 1 WB 27/87).
- BVerwG, 08.09.1987 - 1 WB 130.86
Rechtsmittel
Auch für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Sonderurlaub nach § 28 Abs. 3 SG durch einen männlichen Soldaten, den dieser auf die Notwendigkeit der Betreuung eines Kindes stützte, hat der Senat seine Rechtswegzuständigkeit bejaht (BVerwG Beschluß vom 22. April 1987 - 1 WB 27/87). - BVerwG, 03.09.1987 - 1 WB 19.87
Unzulässigkeit des Rechtsweges zum Bundesverwaltungsgericht - Anforderungen an …
Auch für die Geltendmachung eines Anspruches auf Sonderurlaub nach § 28 Abs. 3 SG durch einen männlichen Soldaten, den dieser auf die Notwendigkeit der Betreuung eines Kindes stützte, hat der Senat seine Rechtswegzuständigkeit bejaht (BVerwG Beschluß vom 22. April 1987 - 1 WB 27/87). - BVerwG, 27.08.1987 - 1 WB 32.87
Unzulässigkeit des Rechtsweges zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) - …
Auch für die Geltendmachung eines Anspruches auf Sonderurlaub nach § 28 Abs. 3 SG durch einen männlichen Soldaten, den dieser auf die Notwendigkeit der Betreuung eines Kindes stützte, hat der Senat seine Rechtswegzuständigkeit bejaht (BVerwG Beschluß vom 22. April 1987 - 1 WB 27/87).